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Kirchensteuer in Deutschland

Die Kirchensteuer, wie sie heute in Deutschland und anderen Ländern erhoben wird, existiert in Grundzügen seit dem frühen 19. Jahrhundert und spielte auch in der Kirchengeschichte eine Rolle. Im Jahre 1919 dann wurde die Kirchensteuer in der Weimarer Reichsverfassung festgehalten.

Dabei handelt es sich um eine Steuer, die unterschiedliche Religionsgemeinschaften erheben um so solche Ausgaben bestreiten zu können, die im Zusammenhang mit der religiösen Gemeinschaft entstehen. In Deutschland erfolgt die Abrechnung der Kirchensteuer durch die Finanzämter des jeweiligen Bundeslandes. Die zugrunde liegenden Bestimmungen darüber, welche Religionsgemeinschaften Steuern erheben dürfen, gehen auch heute noch auf die Weimarer Verfassung zurück.

Bereits im 3. Jahrhundert mussten christliche Gemeinden irgendwie finanziert werden. Das damals für die Juden gültige Gesetz, ein Zehnt in Form von Naturalien zu leisten, wurde dabei zunächst von den Christen abgelehnt. Christliche Gläubige versorgten die Kirchen nicht nur mittels Geldspenden, sondern auch durch das Schenken von Grundbesitz. Die daraus resultierenden Gewinne dienten der Bezahlung von Priestern und Bischöfen. Zudem wurden mit diesen Summen auch Bedürftige unterstützt und die Kirchengebäude erhalten.

Christliche Gemeinden im Carport

Später dann, im 4. Jahrhundert, waren es auch christliche Gemeinden, die den bei den Juden üblichen Zehnt für sich entdeckten. Es war Karl der Große im Jahre 799, der diese Abgabe im Kirchengebot festlegte. Dabei musste jeder Gläubige seinen Tribut leisten, selbst Priester und andere klerikale Persönlichkeiten. Eine Ausnahme gab es jedoch. Diese stellten die Klöster dar, die der Zehntpflicht nicht unterlagen.

In unseren Tagen ist es oft so, dass Kirchenaustritte neben wirklichen Argumenten auch im Hinblick auf die Ersparnis der Kirchensteuer vorgenommen werden. Das Besteuerungsrecht der Religionsgemeinschaften ist heute fest im deutschen Grundgesetzt verankert.